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Auszug - Stadtentwicklungskonzept (STEK) für die Stadt Augsburg  

 
 
Bau- und Konversionsausschuss
TOP: Ö 3
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:54 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03768 Stadtentwicklungskonzept (STEK) für die Stadt Augsburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Die im Rahmen der Beteiligung aller Stadtratsfraktionen, der Ausschussgemeinschaft, der Einzelstadträte und der städtischen Fachreferate zum Entwurf STEK eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der in Kapitel V der Beschlussvorlage formulierten Würdigungen in das STEK eingearbeitet.

 

2. Das STEK in der Fassung vom Dezember 2019, bestehend aus den Grundlagen (Teil A), dem Programm (Teil B) und der Umsetzung (Teil C), wird als zentrales Steuerungsinstrument für die mittel- bis langfristige integrierte Gesamtentwicklung der Stadt Augsburg beschlossen (Anlage 1). Geringfügige redaktionelle Anpassungen können für die Publikation der Broschüren (Lang- und Kurzfassung) noch bis zur Drucklegung ergänzt werden.

 Die inhaltlich unverändert aus dem Vorentwurf STEK übernommenen, ausführlichen Beschreibungen zu den „Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben“ und die detaillierten Darlegungen der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken Augsburgs im Rahmen der „SWOT-Analyse“ wurden in der Fassung vom Dezember 2019 an das neue Layout des STEK angepasst und werden als Anlagebände zum STEK ebenfalls beschlossen (Anlagen 2 und 3).

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzungsphase des STEK durchzuführen. Hierzu sind insbesondere folgende Punkte zu realisieren:

 

3.1 Die wesentlichen Aussagen der acht Handlungsfelder (siehe IV.) werden in einem Konzeptplan „umliches Leitbild“ zusammengeführt. Er bildet den programmatischen Rahmen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung (FNP). Dieser Konzeptplan soll gemeinsam mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

3.2 Das STEK ist als wesentliche Grundlage bei allen Entscheidungen der Stadt (incl. sdtische Beteiligungen) von gesamtstädtischer Bedeutung heranzuziehen. Es ist dauerhaft in das Verwaltungshandeln zu implementieren und bei politischen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Fachkonzepten, Fachplanungen, teilräumlichen Plänen und Projekten sowie im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen von städtebaulichen Instrumenten (z. B. Bauleitplanung, Sanierungsmaßnahmen, Wettbewerbsverfahren, Bauberatung). Hierzu sind erprobte Dialogformate fortzuführen bzw. geeignete Arbeitsstrukturen zu etablieren.

 

 

 

 

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtrat in regelmäßigen Abständen anhand von Evaluierungsberichten zum STEK, über Veränderungen von Rahmenbedingungen und Planungsgrundlagen, neuen Herausforderungen und Chancen, die Wirkung von Zielen und Strategien sowie den Umsetzungsstand von Projekten und Maßnahmen zu informieren. Bei wesentlichen Änderungen ist das STEK auch inhaltlich (einzelne Handlungsfelder oder gesamt) anzupassen bzw. fortzuschreiben.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

einstimmig