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Auszug - Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Einführung einer neuen Höchstfrist betreffend die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zum 01.04.2021  

 
 
Bau- und Konversionsausschuss
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:54 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/02383-1 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG);
Einführung einer neuen Höchstfrist betreffend die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zum 01.04.2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. StadtratBezüglich:
BSV/18/02383
Federführend:Mobilitäts- und Tiefbauamt Beteiligt:Referat 6
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

Ab dem 01.04.2021 ist die Erhebung von Erschließungsbeiträgen aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen, sofern seit Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind (Herstellungsfiktion).

 

Über den geänderten Sachstand der mit Beschluss vom 27.11.2018 (BSV/18/02383) beabsichtigten erstmaligen endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen, die unter die Ausschlussfrist fallen, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

einstimmig