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Beschlussempfehlung
Ab dem 01.04.2021 ist die Erhebung von Erschließungsbeiträgen aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen, sofern seit Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind (Herstellungsfiktion).
Über den geänderten Sachstand der mit Beschluss vom 27.11.2018 (BSV/18/02383) beabsichtigten erstmaligen endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen, die unter die Ausschlussfrist fallen, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
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