Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die mit Änderungsgesetz zum Kommunalabgabengesetz (KAG) nunmehr erweiterten Erlassmöglichkeiten im Erschließungsbeitragsrecht werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Augsburg übernimmt die erweiterten Erlassmöglichkeiten nach Art. 13 Abs. 6 KAG nach pflichtgemäßen Ermessen nicht in die Erschließungsbeitragssatzung.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||