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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 867 A "Südöstlich des Kreisverkehrs Bürgermeister-Ulrich-Straße / Am Technologiezentrum / Hugo-Eckener-Straße" (Satzungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB)   

 
 
Bau- und Konversionsausschuss
TOP: Ö 4
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:54 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03682 Bebauungsplan (BP) Nr. 867 A
"Südöstlich des Kreisverkehrs Bürgermeister-Ulrich-Straße / Am Technologiezentrum / Hugo-Eckener-Straße"
(Satzungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB)

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1.   Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 19.08.2019 mit 20.09.2019 zum Entwurf des BP Nr. 867 A „stlich des Kreisverkehrs Bürgermeister-Ulrich-Straße / Am Technologiezentrum / Hugo-Eckener-Straße“ eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 12.11.2019 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2. Der BP Nr. 867 A für den Bereich zwischen der Bürgermeister-Ulrich-Straße im Norden und Westen, der bestehenden studentischen Wohnanlage im Süden und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt im Osten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 12.11.2019 sowie der Anlage F.3. vom 12.12.2018 und der Anlage F.6. vom 14.11.2018 wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).

 

Die Begründung (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E), die Anlagen F.1. und F.2. jeweils in der Fassung vom 12.11.2019, die Anlage F.4. in der Fassung vom 09.04.2010 sowie die Anlage F.5. vom April 2019, werden als Bestandteile des BP Nr. 867 A ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2).

 

3. Der BP Nr. 867 A ändert mit dem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereichs den seit dem 09.04.2010 rechtskräftigen BP Nr. 867 „Westlich des Landesamtes für Umwelt“ und hebt diesen insoweit auf.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Vorschriften des aktuell geltenden BauGB weiterhin durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

einstimmig