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Beschluss
1. Für den Bereich zwischen der Tunnelstraße (einschließlich) sowie dem Grundstück Fl.Nr. 424/2 Gemarkung Oberhausen (teilweise einschließlich) im Norden, dem Babenhauser Weg (einschließlich) im Osten, der Reutlinger Straße (einschließlich) im Süden und dem Dayton Ring (B 17) sowie dem Grundstück Fl.Nr. 438 Gemarkung Oberhausen im Westen, wird der BP Nr. 299 „Südlich der Tunnelstraße, westlich des Babenhauser Weges“ aufgestellt.
2. Dem Vorentwurf des BP Nr. 299 vom 24.10.2019 mit Begründung wird zugestimmt (siehe Anlagen).
3. Der BP Nr. 299 ändert mit Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereichs den seit dem 20.08.1965 rechtskräftigen BP. Nr. 213 „Für das Teilstück der Westumgehungs-straße zwischen der Markgrafenstraße und der alten Ulmer Bahnlinie“ und hebt diesen insoweit auf.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Vorschriften des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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