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Beschluss
1. Der Stadtratsbeschluss vom 21.02.2002 (Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 29.04.1999 zur Rechtsformänderung der Stadtwerke) wird teilweise abgeändert. In diesem ist festgelegt, dass sich „der Anteil der Stadtwerke Augsburg Verkehrs GmbH an der staatlichen ÖPNV-Zuweisung […] nach dem Verkehrsangebot nach Nutzplatzkilometern im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr“ bemisst. Diese Regelung wird wie folgt angepasst:
Der Anteil der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH an der staatlichen ÖPNV-Zuweisung bemisst sich nach dem Verkehrsangebot nach Nutzplatzkilometern im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr. Für die Jahre 2019 ff. erfolgen Reduzierungen gem. BSV/19/03302 (Konkretisierung zur Dringlichkeitsentscheidung DRI/19/03147 (Änderung der AVV-Tarifreform) und gem. BSV/19/03359 (Kostenloser ÖPNV in der City-Zone). Zusätzlich zu den vorgenannten Reduzierungen erfolgt für das Jahr 2019 eine Reduzierung in Höhe von 100.000 Euro.
2. Die zusätzliche Reduzierung erfolgt zugunsten der HSt. 2.63110.9501.00 VHK 924 (Tiefbauherstellung / Straßenbau) zum Zwecke des Ausbaus von Bushaltestellen am Knotenpunkt Schillstraße / Hans-Böckler-Straße. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Wenigerausgaben bei HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an öffentlich wirtschaftliche Unternehmen - gesetzliche oder vertragliche Leistungen).
3. Sofern der Betrag von 100.000 € technisch nicht mehr im vollen Umfang in 2019 verbraucht werden kann, ist ein entsprechender Haushaltsausgaberest zu bilden, um den Abschluss der Maßnahme im Folgejahr sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis
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