Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Der Erfahrungsbericht zum Augsburger Mietspiegel 2017 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Fortschreibung des Augsburger Mietspiegels (in Anlage beigefügt) wird als qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anerkannt. Die Zustimmung zur Veröffentlichung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
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