Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Der Erfahrungsbericht zum Augsburger Mietspiegel 2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Fortschreibung des Augsburger Mietspiegels (in Anlage beigefügt) wird als qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anerkannt. Die Zustimmung zur Veröffentlichung wird erteilt.
Der Antrag von Stadträtin Schabert-Zeidler, unter Ziffer 1 das Wort „zustimmend“ zu streichen, wird mit 7:7 Stimmen abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
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