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Beschluss
Nach § 17 KommHV werden zusätzliche Ausgabemittel in Höhe von 170.000 Euro bei HSt. 2.58040.9601.00 VHK 425, Ökologischer Ausgleich / B-Plan Nr. 464 „Schleifenstr. / Textilviertel“ / Sonstige Bauten bereitgestellt.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der HSt. 2.58040.3102.00 VHK 001, Ökologischer Ausgleich / Entnahme aus der Sonderrücklage „Ökologischer Ausgleich nach Bebauungsplänen“ - Zweckbindung „B-Plan Nr. 464 „Schleifenstr. / Textilviertel““ - in gleicher Höhe.
Abstimmungsergebnis
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