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Auszug - Bekanntgabe einer Dringlichkeitsentscheidung: Besondere Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 175.933 ? bei HSt. 2.29550.9811.00 VHK 901 für die Rückzahlung von staatlichen Fördermitteln aufgrund der Schließung / desVerkaufs des Schullandheims Thannhausen  

 
 
Stadtrat Augsburg (vorher Stadtratgottesdienst 14.00 Uhr)
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:45 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
DRI/19/03503 Besondere Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 175.933 ? bei HSt. 2.29550.9811.00 VHK 901 für die Rückzahlung von staatlichen Fördermitteln aufgrund der Schließung / des Verkaufs des Schullandheims Thannhausen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Dringlichkeitsentscheidung
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Referat 1   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dringlichkeitsentscheidung

 

Der Stadtrat nimmt die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 31.07.2019 zur Kenntnis.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4_Dringlichkeitsentscheidung vom 31.07.2019 (906 KB)