Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Der Standort Nr. 26 (Anlage 1) an der Zugspitzstraße liegt innerhalb des Umgriffs des B-Planes 617 und soll für die Errichtung einer oder zwei Kindertagesstätten genutzt werden. Das Referat 3 soll eine Bauvoranfrage dazu veranlassen.
2. Der Standort Nr. 27 (Anlage 2) an der Waxensteinstraße liegt innerhalb des Umgriffs des B-Planes 633 und wird für die Errichtung einer Kindertagestätte nicht mehr weiterverfolgt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Entwicklung auf den ehemaligen Erweiterungsflächen südlich des Neuen Ostfriedhofes durch ein B-Plan-Verfahren voranzutreiben und in diese Planung eine Kindertagesstätte möglichst nah an die bestehende Wohnbebauung zu integrieren. Dieser Bebauungsplan sollte mit höchster Priorität betrieben werden. (sh. Anlage 3 - BSV/17/00403)
Abstimmungsergebnis
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