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Auszug - Vollzug des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG); Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich der Lechhauser Kirchweih am ersten Sonntag der Lechhauser Kirchweih für die Jahre 2020 bis 2030   

 
 
Stadtrat Augsburg (ganztags)
TOP: Ö 37
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 16:42 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03406 Vollzug des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG);
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich der Lechhauser Kirchweih am ersten Sonntag der Lechhauser Kirchweih für die Jahre 2020 bis 2030
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 7   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Die Stadt Augsburg erlässt aufgrund § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) die als Anlage 1 beigefügte Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am ersten Sonntag der Lechhauser Kirchweih für die Jahre 2020 bis 2030.

 

 

§ 2 der Verordnung lautet wie folgt:

 

Umfeld des Veranstaltungsbereiches der Lechhauser Kirchweih im Sinne dieser Verordnung sind folgende Stren bzw. Straßenabschnitte (in ihrer gesamten Fläche einschließlich der Gehwege):

 

Neuburger Straße von Einmündung Radetzkystraße bis Einmündung Widderstraße, Waterloostraße von Einmündung Neuburger Straße bis Hausnummer 10, Blücherstraße von Einmündung Neuburger Straße bis Einmündung Stätzlinger Straße, Klausstraße von Einmündung Neuburger Straße bis Einmündung Königsberger Straße.

 

In der Begründung lautet Seite 8, 3. Absatz:

 

Der Antragstellerin, der Aktionsgemeinschaft Lechhausen e.V., wurde mit Schreiben vom 21.03.2018 mitgeteilt, dass konkrete Erfahrungswerte hinsichtlich der Wirkkraft der Lechhauser Kirchweih beleg- und nachweisbar sein müssen. Die Aktionsgemeinschaft Lechhausen e.V. informierte das Referat 7 mit Schreiben vom 10.09.2018 darüber, dass nach eingehender Beratung die Durchführung der Befragung von Besuchern durch die Antragstellerin nicht in gebotenem Maße geleistet werden kann, da alle Mitglieder der Aktionsgemeinschaft Lechhausen e.V. voll in die Gestaltung und Umsetzung des Marktsonntags eingebunden sind. Aus diesem Grunde liegen r 2018 keine Zahlen vor. Es liegen nur geschätzte Zahlen der Besucher seitens der Polizei vor. Hierbei wird die Zahl auf 35.000 Besucher geschätzt (vgl. Augsburger Allgemeine vom 22.10.2018).

Im Jahr 2019 wird mit der Unterstützung der Stadt Augsburg eine qualifizierte Befragung mit freiwilligen Kräften durchgeführt werden.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

54

Abstimmung:

52:2