Die Satzung wird wie folgt geändert: § 2 Mitglieder (1) Der Mobilitätsbeirat besteht aus: a) den stimmberechtigten Mitgliedern, das sind 1 Vertretung des ADAC Südbayern e.V. 1 Vertretung des Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Augsburg e.V., 1 Vertretung des Verkehrsclub Deutschland Kreisverband Augsburg e.V., 1 Vertretung der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH 1 Vertretung der Lokalen Agenda 21, Fachforum Verkehr 1 Vertretung des Polizeipräsidiums Schwaben Nord 1 Vertretung des PRO BAHN e.V., Bezirksgruppe Schwaben 1 Vertretung der Taxigenossenschaft 1 Vertretung des Arbeitsgemeinschaft Nahverkehr Augsburg e.V. 1 Vertretung des BeiAnrufAuto e.V. 1 Vertretung aus dem Seniorenbeirat 1 Vertretung aus dem Behindertenbeirat b) den beratenden Mitgliedern, das sind 1 Vertretung aus dem Referat 1 1 Vertretung aus dem Referat 2 1 Vertretung aus dem Referat 3 1 Vertretung aus dem Referat 4 1 Vertretung aus dem Referat 6 1 Vertretung aus dem Referat 7 jeweils 1 Vertretung der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Ausschussge- meinschaften 1 Vertretung der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH Vorsitzende/r des Fahrgastbeirats der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH 1 Vertretung der Industrie- und Handelskammer Schwaben 1 Vertretung der Handwerkskammer für Schwaben 1 Vertretung des Handelsverband Bayern e.V., Bezirksverband Schwaben § 5 Geschäftsgang (5) Der Mobilitätsbeirat berät die zu behandelnden Gegenstände in der Regel mit förmlicher Abstimmung. Der Mobilitätsbeirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der amtierenden stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Stimmenthaltungen sind nicht zulässig. Ein Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit der anwesenden Abstimmenden. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. |