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Beschluss
Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanung wird die Realisierung der o. g. Maßnahme grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind durch die Kindertagesbetreuung der Stadt Augsburg einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag auf Förderung durch den Maßnahmeträger, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich.
Abstimmungsergebnis
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