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Auszug - Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 500.000 ? für die Verbesserung der IT-Ausstattung an berufsqualifizierenden Schulen, insbesondere für die Ausstattung integrierter Fachunterrichtsräume (digitale Klassenzimmer - berufsspezifische Ergänzung)  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:09 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03374 Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 500.000 ? für die Verbesserung der IT-Ausstattung an berufsqualifizierenden Schulen, insbesondere für die Ausstattung integrierter Fachunterrichtsräume (digitale Klassenzimmer - berufsspezifische Ergänzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 500.000 € bei HSt. 2.20010.9351.02 VHK 898, EDV-Gesamtkonzept Schulen, Beschaffung von Büro- und Betriebsausstattung, bewilligt.

 

Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei HSt. 2.20010.3611.00 VHK 898, EDV-Gesamtkonzept Schulen, Investitionsförderung vom Land.

 

Die Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig