Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 500.000 € bei HSt. 2.20010.9351.02 VHK 898, EDV-Gesamtkonzept Schulen, Beschaffung von Büro- und Betriebsausstattung, bewilligt.
Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei HSt. 2.20010.3611.00 VHK 898, EDV-Gesamtkonzept Schulen, Investitionsförderung vom Land.
Die Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis
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