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Auszug - Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 150.000 ? und Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung gemäß Art. 67 Abs. 5 GO in Höhe von 360.000 ? für die Modernisierung des Curt-Frenzel-Stadions  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:09 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03399 Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 150.000 ? und Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung gemäß Art. 67 Abs. 5 GO in Höhe von 360.000 ? für die Modernisierung des Curt-Frenzel-Stadions
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 150.000 € bei HSt. 2.56120.9401.00 VHK 813 - Modernisierung des Curt-Frenzel-Stadions, Hochbauherstellung - bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben in Höhe von 40.000 € bei HSt. 2.56010.9601.00 VHK 902 - Errichtung von Kunstrasenplätzen, Sonstige Bauten und in Höhe von 110.000 € bei HSt. 2.56320.9401.00 VHK 701 - Dachsanierung Kegelleistungszentrum, Hochbauherstellung.

 

Zudem wird gemäß Art. 67 Abs. 5 GO eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 360.000 € zugunsten der HSt. 2.56120.9401.00 VHK 813 - Modernisierung des Curt-Frenzel-Stadions, Hochbauherstellung - umgewidmet. Die Deckung erfolgt durch eine Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei HSt. 2.56010.9601.00 VHK 902 - Errichtung von Kunstrasenplätzen, Sonstige Bauten, in gleicher Höhe. Diese Umwidmung inkludiert die Umschichtung der entsprechenden Ausgabemittel im Jahr 2020. Die haushaltsmäßige Darstellung erfolgt im 1. Nachtragshaushalt 2020.

 

Die Bewilligung nach Art. 66 GO soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig