Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 234.000 ? für den Erwerb von Teilflächen entlang der Stuttgarter Straße  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:09 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03395 Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 234.000 ? für den Erwerb von Teilflächen entlang der Stuttgarter Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 234.000 € bei HSt. 2.63110.9321.00 VHK 005, Ausbau von innerstädtischen Geh- und Radwegen, Grunderwerb, bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben in gleicher Höhe bei HSt. 2.88110.9321.00 VHK 004 (Allgemeine Grunderwerbungen, Grunderwerb).

 

Die Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig