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Beschluss
Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 234.000 € bei HSt. 2.63110.9321.00 VHK 005, Ausbau von innerstädtischen Geh- und Radwegen, Grunderwerb, bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben in gleicher Höhe bei HSt. 2.88110.9321.00 VHK 004 (Allgemeine Grunderwerbungen, Grunderwerb).
Die Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis
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