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Auszug - Bericht 2018 nach der Finanzrichtlinie der Stadt Augsburg (FinR) zum Kredit-, Finanzanlagen- und Bürgschaftsmanagement (schriftlicher Bericht); Änderung der Bürgschaftsentgelte der Finanzrichtlinie (FinR) rückwirkend zum 01.01.2019  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:09 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03306 Bericht 2018 nach der Finanzrichtlinie der Stadt Augsburg (FinR) zum Kredit-, Finanzanlagen- und Bürgschaftsmanagement (schriftlicher Bericht);
Änderung der Bürgschaftsentgelte der Finanzrichtlinie (FinR) rückwirkend zum 01.01.2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Vom beiliegenden Bericht wird Kenntnis genommen.

2. Der Anpassung der in Anlage 1 der Finanzrichtlinie (FIN-R) geregelten Bürgschaftsentgelte gemäß Ziffer C.4.1.e) FIN-R aufgrund des Risikoverlaufs und der aktuellen Marktentwicklung rückwirkend zum 01.01.2019 wird zugestimmt.

3. Die Bezeichnung des Geltungsbereichs für den Teil C unter Nummer 2 der FIN-R (Richtlinie über die Gewährung von Bürgschaften durch die Stadt Augsburg) wird redaktionell angepasst auf Richtlinie über die Gewährung von Bürgschaften durch die Stadt Augsburg nach den Vorgaben des europäischen Beihilferechts. Für Bürgschaften, die nicht nach den Vorgaben des europäischen Beihilferechts übernommen werden, entscheidet der Stadtrat über die Bürgschaftsentgelte.

4. Aufgrund aktueller Fallbeispiele wird in der FIN-R die Anlage 3a „rgschaftserklärung für Kontokorrentkredite“ und die Anlage 5a „Verpflichtungserklärung für Kontokorrentkredite“ mit aufgenommen.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

einstimmig