Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Vom beiliegenden Bericht wird Kenntnis genommen. 2. Der Anpassung der in Anlage 1 der Finanzrichtlinie (FIN-R) geregelten Bürgschaftsentgelte gemäß Ziffer C.4.1.e) FIN-R aufgrund des Risikoverlaufs und der aktuellen Marktentwicklung rückwirkend zum 01.01.2019 wird zugestimmt. 3. Die Bezeichnung des Geltungsbereichs für den Teil C unter Nummer 2 der FIN-R (Richtlinie über die Gewährung von Bürgschaften durch die Stadt Augsburg) wird redaktionell angepasst auf Richtlinie über die Gewährung von Bürgschaften durch die Stadt Augsburg nach den Vorgaben des europäischen Beihilferechts. Für Bürgschaften, die nicht nach den Vorgaben des europäischen Beihilferechts übernommen werden, entscheidet der Stadtrat über die Bürgschaftsentgelte. 4. Aufgrund aktueller Fallbeispiele wird in der FIN-R die Anlage 3a „Bürgschaftserklärung für Kontokorrentkredite“ und die Anlage 5a „Verpflichtungserklärung für Kontokorrentkredite“ mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
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