Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des VBP Nr. 480 „Westlich der Langenmantelstraße" in der Zeit vom 20.11.2017 mit 22.12.2017 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 01.07.2019 behandelt (Anlage 1).
2. Der räumliche Geltungsbereich des VBP Nr. 480 wird im Norden um unmittelbar südlich der Wertachbrücke liegende Teilflächen (Teilflächen der Fl.Nrn. 3841, 3843 und 4582/13, jeweils Gemarkung Augsburg) erweitert und im Osten sowie im Südwesten um Teilflächen der Langenmantelstraße (Teilfläche der Fl.Nr. 4582/23, Gemarkung Augsburg) sowie der Schwimmschulstraße (Teilfläche der Fl.Nr. 4582/15, Gemarkung Augsburg) verkleinert (Anlage 2).
3. Der Entwurf des VBP Nr. 480 für den Bereich zwischen der Langenmantelstraße (teilweise einschließlich) im Osten, nördlich der Fl.Nr. 4589/4, Gemarkung Augsburg im Süden sowie der Schwimmschulstraße (einschließlich) bzw. der Trasse der Localbahn im Westen, in der Fassung vom 01.07.2019, wird gebilligt (Anlage 2).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Widmung der in der Planzeichnung zum VBP Nr. 480 eingetragenen, neu herzustellenden Teilstrecke der Schwimmschulstraße und der Ergänzungsfläche auf der Westseite der Langen-mantelstraße im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1 und Abs. 7 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) durchzuführen. Von der Widmung als Ortsstraße erfasst werden sollen jeweils die in Anlage 3 gelb gekenn-zeichneten Teilflächen aus Fl.Nr. 4589/2, Gemarkung Augsburg. Die Widmung soll mit der Verkehrsfreigabe wirksam werden.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Abstufung der in der Planzeichnung zum VBP Nr. 480 als Fußgängerbereich vorgesehenen Teilstrecke der Orts-straße Schwimmschulstraße wegen Änderung der Verkehrsbedeutung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemäß Art. 7 Abs. 1 und Abs. 5 BayStrWG durch-zuführen. Von der Abstufung zum Fußgängerbereich erfasst werden soll die in Anlage 3 blau gekennzeichnete Teilstrecke. Der Fußgängerbereich soll wie folgt in der Widmung beschränkt werden: „nur Fußgängerverkehr, ausnahmsweise zuge-lassen wird der Radverkehr sowie die Zufahrt für Berechtigte in die anliegenden Grundstücke“. Die Abstufung soll mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrs-zweck wirksam werden.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Einziehung der in Anlage 4 rot gekennzeichneten Teilstrecke der Ortsstraße Schwimmschulstraße aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles bzw. wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung gemäß Art. 8 Abs. 1 und Abs. 5 BayStrWG im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einzuleiten.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin das beschleunigte Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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