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Beschluss
1. Die wesentlichen Ergebnisse der strategischen Lärmkartierung werden zur Kenntnis genommen (hierzu erfolgt ein Bericht). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan 2013 fortzuschreiben. Die Lärmbrennpunkte sind anhand der Auslösewerte 57 dB(A) nachts und 67 dB(A) tagsüber festzustellen. Es sind Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu entwerfen, insbesondere in den Lärmbrennpunkten. 3. Die Öffentlichkeit ist über die strategische Lärmkartierung 2017 zu informieren und an der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
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