Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die in der Aufstellung der Stadtbauverwaltung vom 11.06.2019 (Anlage 2) beschriebenen Straßen und Wege werden gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) zu öffentlichen Straßen der angegebenen Straßenklasse und mit den aufgeführten Beschränkungen gewidmet.
2. Die selbstständigen Geh- und Radwege „Max-Born-Weg“, „Geh- und Radweg von der Neusäßer Straße zur Werner-Heisenberg-Straße“ sowie „Geh- und Radweg vom „Geh- und Radweg von der Neusäßer Straße zur Werner-Heisenberg-Straße“ zum Kobelweg“ werden wegen Änderung der Verkehrsbedeutung jeweils teilweise zur Ortsstraße aufgestuft (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG). Die von der Aufstufung erfassten Teilstrecken ergeben sich aus den Lageplänen 1 und 2 (Anlage 3 und 4) und sind jeweils gelb schraffiert. Der Aufstufungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass von der Regierung von Schwaben, als Straßenaufsichtsbehörde für Ortsstraßen der Stadt Augsburg, keine Erinnerung erhoben wird.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles bzw. wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung das Verfahren zur teilweisen Einziehung der selbstständigen Geh- und Radwege „Max-Born-Weg“ und „Geh- und Radweg von der Neusäßer Straße zur Werner-Heisenberg-Straße“ einzuleiten (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG). Die von der Einziehung erfassten Teilstrecken sind in den Lageplänen 1 und 2 (Anlage 3 und 4) jeweils rot schraffiert gekennzeichnet.
Abstimmungsergebnis
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