Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 893 "Nördlich der Fritz-Hintermayr-Straße, westlich der Windprechtstraße" (Billigungs- und Auslegungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)  

 
 
Bau- und Konversionsausschuss
TOP: Ö 4.2
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 11.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:16 - 18:13   (öffentlich ab 14:42) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03244 Bebauungsplan (BP) Nr. 893
"Nördlich der Fritz-Hintermayr-Straße, westlich der Windprechtstraße"
(Billigungs- und Auslegungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des BP Nr. 893 „rdlich der Fritz-Hintermayr-Straße, westlich der Windprechtstraße" in der Zeit vom 09.04.2018 mit 11.05.2018 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 12.06.2019 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2. Der räumliche Geltungsbereich des BP Nr. 893 wird im Süden um die anliegende öffentliche Verkehrsfläche der Fritz-Hintermayr-Straße erweitert (siehe Anlage 2).

 

3. Der Entwurf des BP Nr. 893 für den Bereich zwischen der Schertlinstraße im Norden, der Windprechtstraße im Osten, der Fritz-Hintermayr-Straße (einschließlich) im Sü-den sowie dem Grundstück Fl.Nr. 5058/18 Gemarkung Augsburg im Südwesten und der Augsburger Localbahn im Nordwesten, in der Fassung vom 12.06.2019, wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin das beschleunigte Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vor der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange die im BP-Entwurf genannte Anzahl der als externer Ausgleich vorzusenden Bäume von 11 auf 9 zu korrigieren und die Anlage F.2. „Externe Gehölzpflanzungen“ entsprechend zu ändern.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4.2_Maßgabe (606 KB)