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Beschlussempfehlung
1. Dem im beigefügten Bericht enthaltenen Planungskonzept für den Bereich zwischen den Grundstücken Fl.Nrn. 68 und 68/1 im Norden, der Gutermannstraße (teilweise einschließlich) und dem Grundstück Fl.Nr. 57 im Osten, den Grundstücken Fl.Nrn. 57/4 und /5 sowie 58 im Süden und der Stichstraße zur Hirblinger Straße mit den Fl.Nrn. 309/2 und 309/9 (einschließlich) im Westen, jeweils Gemarkung Oberhausen, wird zugestimmt (siehe Anlage). Auf der Grundlage dieses Planungskonzeptes ist der Vorentwurf des BP Nr. 296 „Westlich der Gutermannstraße“ auszuarbeiten.
2. Der Geltungsbereich des BP Nr. 296 „Westlich der Gutermannstraße“ wird entsprechend dem im Planungskonzept dargestellten Umgriff angepasst (siehe Anlage).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiterhin beschleunigt gemäß § 13 a BauGB fortzuführen und nach Fertigstellung des BP-Vorentwurfs und Abstimmung mit den wichtigsten Fachdienststellen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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