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Auszug - Offensive Großtagespflege; Weitere Ergänzungen zur Groß- und Tagespflege  

 
 
Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 10.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:39 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03322 Offensive Großtagespflege;
Weitere Ergänzungen zur Groß- und Tagespflege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Kinder, Jugend und Familie
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Tagespflegeentgelte werden angehoben (siehe Anlage 3). Die Sachkostenpauschale pro Kind bleibt unverändert.

  Anhebung der Grundpauschale

  Erweiterte Staffelung der Qualifizierungszuschläge

  Einführung eines zusätzlichen Zuschlagesr pädagogische Fachkräfte

 

2. Als ergänzendes Angebot soll die Ersatzbetreuung nach § 23 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 22a Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SGB VIII perspektivisch und in Abstimmung mit agita (Deutscher Kinderschutzbund) zusätzlich in einigen Familienstützpunkten erprobt und installiert werden.

 

3. Die behördlichen Schritte zur Beantragung einer Großtagespflege werden gebündelt.

 

4. Eine geldliche Entlastung i.H.v. 100 €/Monat auch für Eltern, deren Kinder in Tagespflege betreut sind, wird von der Stadt Augsburg übernommen.

 

5. Ein "Runder Tisch Kindertagespflege" wird geschaffen, um die Kommunikation mit den Spitzenverbänden der freien Träger zu verbessern.

 

6. Das Budget für eine Öffentlichkeitskampagne in Abstimmung mit HAKom wird erhöht um Zugang zu mittleren Unternehmen und Betrieben zu erleichtern.

 

7. Die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen erfolgt ausschließlich unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushalten.

 

8. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushalten zu beantragen. Die Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten.

 

9. Die Verwaltung wird beauftragt, sich über den Städtetag nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die 100 Euro pro Monat zur Entlastung der Elternbeiträge auch für Kinder über drei Jahren in der Tagespflege vom Freistaat gewährt werden. Die Stadt kann aus finanziellen Gründen nicht auf Dauer eine freiwillige Leistung übernehmen, für die der Freistaat zuständig ist.

 

10. Über die Entwicklung der Plätze in der Großtagespflege wird zeitnah im Jugendhilfeausschuss berichtet.


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

17

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 190708_Maßnahmen_Förderung der GTP final (477 KB)