Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadt Augsburg verabschiedet den beigelegten „Feuerwehrbedarfsplan 202x Stadt Augsburg“ und leitet die Umsetzung, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten, in die Wege.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Realisierungsvorschläge zu den einzelnen Maßnahmen des Feuerwehrbedarfsplans, entsprechend der im Feuerwehrbedarfsplan dargelegten Zeitschiene, unter Beachtung der notwendigen fachlichen und rechtlichen Aspekte, und soweit nötig auch unter Einbeziehung von Fachplanern, auszuarbeiten.
3. Die Realisierungsvorschläge werden sukzessive nach Erstellung dem Allgemeinen Ausschuss zur Diskussion vorgestellt. Auf dieser Basis werden dem Stadtrat anschließend die Projektbeschlüsse inkl. Kostenrahmen, zeitlichem Ablauf sowie einem Finanzierungskonzept zur Entscheidung vorgelegt.
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