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Auszug - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Reese-Kaserne" - Pachtvertrag zwischen der AGS GmbH und der Stadt Augsburg, vertreten durch das Kulturreferat, über die weitere Zwischennutzung eines reduzierten Kulturparkgeländes an der Sommestraße  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:06 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03204 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Reese-Kaserne" - Pachtvertrag zwischen der AGS GmbH und der Stadt Augsburg, vertreten durch das Kulturreferat, über die weitere Zwischennutzung eines reduzierten Kulturparkgeländes an der Sommestraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Thomas Weitzel, berufsm. Stadtrat
Reiner Erben, berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 6 Beteiligt:Referat 5
    Referat 2
   Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen
   Stadtplanungsamt
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.  Die kulturelle Nutzung des heutigen Kulturpark-Geländes in der Reese-Kaserne wird in verkleinerter Form (entsprechend dem in Anlage 1 dargestellten Umgriff) als Übergangslösung längstens bis 31.12.2021 ermöglicht.

 

2.a) Die AGS-Augsburger Gesellschaft für Stadtentwicklung und Immobilienbetreuung GmbH (AGS) als Treuhänderin der Stadt Augsburg für die Entwicklungsmaßnahme „Reese-Kaserne“ und die Kulturverwaltung der Stadt Augsburg werden beauftragt und ermächtigt, miteinander einen vergabe- und beihilferechtskonformen Pachtvertrag zur kulturellen Zwischennutzung des in Anlage 1 dargestellten Umgriffs des Kulturparkgeländes an der Sommestraße zu verhandeln und abzuschließen.

 

  • Umgriff des Pachtgeländes entsprechend Anlage 1

 

  • Pachtbeginn ist der 01.08.2019; Vereinbarung einer Pachtdauer von längstens bis Ende 2021 (Pachtende am 31.12.2021),

 

  • Die Rückgabe von leer werdenden Gebäuden kann vorzeitig erfolgen und der Pachtvertrag dadurch (teilweise) vorzeitigt enden;

 

  • Die Pacht für die drei Gebäude liegt für den Gesamtpachtzeitraum (01.08.2019 - 31.12.2021) bei 43.255,24 € (Anlage 4);

 

  • Die für die Nutzung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmi-gungen und Erlaubnisse sind durch den Pächter beizubringen;

 

2.b) Die Kulturverwaltung wird beauftragt Untermietverträge mit folgenden Parteien zu schließen:

 

  • Den verbleibenden Mietern und Mieterinnen, die auf das Gaswerk ziehen und dort Mieter oder Mieterin der Stadt Augsburg sind, anlehnend an die bisherigen Verträge zum pauschalen Mietpreis von ca. 7,00 EUR pro Quadratmeter befristet bis zu Umzug.

 

  • Einen Gewerbemietvertrag mit der Kulturpark West gGmbH für alle bis zum jeweiligen Bezug der neuen Immobilien, verbleibenden Räume Mieter bei der Kulturpark West gGmbH) zum pauschalen Mietpreis von ca. 7,00 EUR pro Quadratmeter. Befristet bis zum jeweiligen Umzug.

 

2.c) Die Kulturverwaltung wird beauftragt die Verwaltung der drei Gebäude auf dem Reese Gelände ab dem 01.08.2019 zu übernehmen und entsprechende haushalterische Vorbereitungen zu treffen und Aufträge auszulösen. Hierzu wird im kommenden Kulturausschuss ein Konzept vorgestellt.

 

3. Die AGS wird beauftragt und ermächtigt, die sich aus Ziffer 2 ergebenden finanziellen Auswirkungen auf das Treuhandvermögen in der nächsten Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Entwicklungsmaßnahme „Reese-Kaserne“ zu berücksichtigen.

 

4. Um die städtebauliche Struktur des derzeit geltenden Bebauungsplans Nr. 228 „Reese Kaserne“ den geänderten Anforderungen im Hinblick auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum anzupassen, wird die Bauverwaltung beauftragt, für den Teilbereich zwischen dem Kulturhaus Abraxas und der Förderschule für Hörgeschädigte (Anlage 2) einen städtebaulichen Ideen- und Realisierungs-wettbewerb vorzubereiten.

 

5. Die AGS als Treuhänderin der Stadt Augsburg für die Entwicklungsmaßnahme „Reese-Kaserne“ und das Referat 2/Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen (AGNF) werden beauftragt, über die in Anlage 3 rot umrandete Fläche miteinander eine unentgeltliche Nutzungsvereinbarung zum Zwecke der Fortführung des Interkulturellen Gartens GrowUp! abzuschließen.

 

 Das AGNF wird beauftragt und ermächtigt auf Basis dieser Nutzungsvereinbarung eine Gestattungsvereinbarung, entsprechend der Richtlinie für Gemeinschaftsgärten der Stadt Augsburg, mit dem Verein GrowUp! abzuschließen.

 

 Dem Tenorpunkt 5, Absatz 2 der Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Augsburg, Referat 2, Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen und dem Verein GrowUp! wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass Bodenuntersuchungen zum Nachweis der Unbedenklichkeit des Bodens für die gärtnerische Nutzung durchgeführt werden.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig