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Beschluss
1. Die in der Begründung zusammengefassten Stellungnahmen der städtischen Dienststellen zum „Bau der Westumfahrung Mühlhausen im Zuge der Staatsstraße 2035 und 2381“ sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
2. Die sich daraus ergebenen städtischen Belange sind vor der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen in die Antragsunterlagen einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
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