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Beschluss
1. Von den nachstehend beschriebenen Schritten zur Klärung des Brandschutzbedarfs am Jakob-Fugger-Gymnasium wird zustimmend Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den aktuellen Stand des Brandschutzes am Jakob-Fugger-Gymnasium im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes zu untersuchen und für daraus sich ergebende Maßnahmen eine Kostenschätzung zu erstellen. 3. Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 50.000 € bei HSt. 2.23010.9401.00 VHK 902 - Brandschutzmaßnahmen Jakob-Fugger-Gymnasium, Hochbauherstellung, bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei HSt. 2.91010.3101.00 VHK 001 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage. Zudem soll in der Allgemeinen Rücklage ein Teilbestand für allgemeine Brandschutzsanierungen an Schulen dargestellt werden - aufgrund dieses Beschlusses mit einer Teildotierung im Volumen von 1.000.000 €.
Die Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis
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