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Auszug - Zukünftige Nutzung des stadteigenen Anwesens Maximilianstraße 59 Grundsatzbeschluss  

 
 
Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
TOP: Ö 4
Gremium: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 15.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/02953 Zukünftige Nutzung des stadteigenen Anwesens Maximilianstraße 59
Grundsatzbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Referat 1   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Maximilianstraße 59 wird vermögensmäßig dem Liegenschaftsamt zugeordnet und

zunächst als Interim für die Fraktionen während des Rathaus-Umbaus genutzt.

Zur gegebenen Zeit wird der Stadtrat erneut mit der weiteren Nutzung befasst.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorplanung gemäß Leistungsphase 2 HOAI zur zunächst interimsweisen Unterbringung der Fraktionen des Augsburger Stadtrates in das stadteigene Gebäude Maximilianstraße 59 (derzeit noch Leopold-Mozart-Zentrum der Universität Augsburg) zu vergeben.

 

3. Mit der Baubetreuung der Maßnahme wird entsprechend der Regelungen der GA-Bau die Wohnbaugruppe Augsburg/Entwickeln beauftragt. Die Bewirtschaftung des zu erarbeitenden Baubetreuungsvertrages richtet sich nach der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig