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Auszug - Einbau eines behindertengerechten Aufzugs im Schaezlerpalais - Innenhof 1; -Fortschreibung des Projektbeschlusses -Zustimmung zur Fehlbedarfsfinanzierung aus dem Friedrich-Prinz-Fonds der Stadt Augsburg -Zustimmung zum Baubeginn  

 
 
Hochbauausschuss
TOP: Ö 4
Gremium: Hochbauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 14:46   (öffentlich ab 14:38) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03038 Einbau eines behindertengerechten Aufzugs im Schaezlerpalais - Innenhof 1;
-Fortschreibung des Projektbeschlusses
-Zustimmung zur Fehlbedarfsfinanzierung aus dem Friedrich-Prinz-Fonds der Stadt Augsburg
-Zustimmung zum Baubeginn
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 6 Beteiligt:Hochbauamt
    Referat 5
   Kunstsammlungen und Museen Augsburg
   Referat 1
   Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Der in Anlage beigefügten Entwurfsplanung des Büros Allmendinger + Gerber vom 05.02.2019 (Variante IV, Aufzug und Stege mit verspiegelter Glasfassade) wird zugestimmt.

 

2. Der in anliegender Kostenberechnung für die Realisierung der o.g. Variante erforderliche Mittelmehrbedarf i.H.v. 177.360 € wird anerkannt.

 

3. Die Finanzierung des vorstehenden Mittelmehrbedarfs wird durch zweckgebunde Einnahmen vom Friedrich-Prinz-Fonds in voller Höhe - damit haushaltsreutral - sichergestellt.

 

Nach § 17 KommHV werden die überplanmäßigen Ausgabemittel in Höhe von 177.360 Euro bei HST 2.32120.940100 VHK 913 - Einbau eines behindertengerechten Aufzugs im Schaezlerpalais/Hochbauherstellung - bereitgestellt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HST 2.32120.362100 VHK 913 - zweckgebundene Einnahmen vom Friedrich-Prinz-Fonds für diese Maßnahme.

Die Entnahme aus den Rücklagemitteln des Friedrich-Prinz-Fonds erfolgt ebenfalls gemäß § 17 KommHV.

 Eine Nachveranschlagung im 1. Nachtragshaushalt 2019  wird vorgesehen.

 

Der Anteil des Friedrich-Prinz-Fonds reduziert sich um die nach Konkretisierung des Zuschusses des Bezirks Schwaben eventuell entstehenden Überfinanzierungsanteile.

 Die Verwaltung wird zur entsprechenden finanzwirtschaftlichen Korrektur ermächtigt.

 

4. Das Hochbauamt wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig