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Auszug - Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Nr. 15 "Jakobervorstadt Nord" gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) (Satzungsbeschluss)   

 
 
Bau- und Konversionsausschuss
TOP: Ö 9
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:22 - 17:56   (öffentlich ab 14:47) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/02978 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Nr. 15 "Jakobervorstadt Nord" gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB)
(Satzungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Im Vollzug des § 142 BauGB wird die als Anlage beiliegende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Nr. 15, „Jakobervorstadt Nord“, beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 02.04.2019, der Bestandteil der Sanierungssatzung ist.

 

2. Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB und unter Ausschluss der Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

3. Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb einer Frist von längstens 15 Jahren durchgeführt werden.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

einstimmig