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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 297 "Sportanlage westlich des Meierweges" (Satzungsbeschluss)  

 
 
Bau- und Konversionsausschuss
TOP: Ö 3
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:22 - 17:56   (öffentlich ab 14:47) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/02995 Bebauungsplan (BP) Nr. 297
"Sportanlage westlich des Meierweges"
(Satzungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1.   Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des BP Nr. 297 „Sportanlage westlich des Meierweges“ in der Zeit vom 17.12.2018 mit 25.01.2019 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 21.02.2019 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2.   Der BP Nr. 297 für den Bereich zwischen dem Meierweg (einschließlich) im Osten, dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück Fl.Nr. 796, Gemarkung Oberhausen, im Süden, den als naturschutzfachliche Ausgleichsflächen genutzten Restflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 783, 788, 789, 790, 791, 791/2 und 792, jeweils Gemarkung Oberhausen, im Westen und dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück Fl.Nr. 782, Gemarkung Oberhausen, im Norden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 21.02.2019, sowie der Anlage F.3.1. in der Fassung vom 12.10.2018, der Anlage F.3.2. in der Fassung vom 11.10.2018 und der Anlage F.3.3. in der Fassung vom 08.10.2018, wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).

 

Die Begründung mit Umweltbericht (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E) und die Anlagen F.1. und F.2., jeweils in der Fassung vom 21.02.2019, die Anlage F.4. in der Fassung vom 25.10.2018 und die Anlage F.5. in der Fassung vom 12.10.2018, werden als Bestandteile des BP Nr. 297 ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2).

 

3.   Der BP Nr. 297 ändert mit dem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereiches den seit dem 09.08.1991 rechtskräftigen BP Nr. 227 A I „Gewerbegebiet südlich der Stuttgarter Straße - Teilbereich Süd“ komplett, sowie in Teilen den seit 27.09.1968 rechtskräftigen BP Nr. 227 „Zwischen der Hirblinger Straße, der geplanten Verbindungsstraße zur Zollernstraße, der Bürgermeister-Bunk-Straße, der Nordgrenze des Nordfriedhofes, dem Meierweg, den Fl.Nrn. 927 und 945/2 und der Bahnlinie Augsburg - Donauwörth in Augsburg-Oberhausen“ und hebt diese insoweit auf.

 

4.   Die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum BP Nr. 297 vom 21.02.2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 3).

 

5.   Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig