Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Vermeidung von Einweggeschirr und Einwegbechern in städtischen Dienststellen, Schulen und Eigenbetrieben  

 
 
WRK des Eigenbetriebes 'Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg'
TOP: Ö 4
Gremium: WRK für den Eigenbetrieb Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 06.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:41 - 18:49 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03039 Vermeidung von Einweggeschirr und Einwegbechern in städtischen Dienststellen, Schulen und Eigenbetrieben
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Reiner Erben, berufsm. StadtratAktenzeichen:700 - 70 02 20
Federführend:Eigenbetrieb Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die städtischen Dienststellen, Schulen und Eigenbetriebe werden verpflichtet, der städtischen Vorbildfunktion als Umweltstadt und der gesetzlichen Vorgabe des Vorrangs der Abfallvermeidung gerecht zu werden und die Verwendung von Einweggeschirr und Einwegbechern in allen betroffenen Bereichen zu vermeiden.

2. In allen neuen Miet- und Pachtverträgen mit entsprechenden Betriebs- und Verkaufsstätten ist der Einsatz von Einwegbechern und Einweggeschirr zu untersagen.

3. Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb (AWS) wird beauftragt interessierte Dienststellen, Schulen und Eigenbetriebe über die Möglichkeiten der Einführung eines Mehrwegbecher-Pfandsystems zu informieren.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem Jahr eine Evaluation durchzuführen.


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

12:1