Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Stadt Augsburg wird in der in der Anlage enthaltenen Fassung erlassen, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese auszufertigen und bekannt zu machen sowie die in § 1 Abs. 2 letzter Satz der Satzung genannte Musterliste bereitzuhalten und diese erforderlichenfalls eigenständig anzupassen.
3. Dem Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2018 wird entsprochen. Dieser wurde damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Abstimmungsergebnis
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