Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
I. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird empfohlen zu beschließen: 1. Die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes im beigefügten Schlussbericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Wirtschaftsführung einschließlich der Jahresrechnung 2016 der Stadt Augsburg werden anerkannt (Anlage 1).
2. Die Anlage 1 wird insgesamt als Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses übernommen.
II. Dem Stadtrat wird empfohlen wie folgt zu beschließen: 1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Rechnungsprüfung der Wirtschaftsführung einschließlich der Jahresrechnung 2016 der Stadt Augsburg gemäß der Anlage 1 wird anerkannt. Die im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung 2016 getroffenen Feststellungen sind umzusetzen.
2. Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Augsburg wird gemäß der Anlage 2 festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO).
Abstimmungsergebnis
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