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Auszug - Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 970.000 € zur sofortigen Bewirtschaftung für die Errichtung eines Verkehrsübungsplatzes  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 2.2
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:35 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/02883 Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 970.000 € zur sofortigen Bewirtschaftung für die Errichtung eines Verkehrsübungsplatzes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 970.000 € bei HSt. 2.29590.9601.00 VHK 701 - Errichtung eines Verkehrsübungsplatzes, Sonstige Bauten, in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69 GO) in Aussicht gestellt und zur sofortigen Bewirtschaftung, unter Berücksichtigung eventueller förderrechtlicher Belange, freigegeben.

 

Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 100.000 € bei HSt. 2.29590.3682.00 VHK 701 - Errichtung eines Verkehrsübungs­platzes, Investitionsförderung von übrigen Bereichen und in Höhe von 870.000 € bei HSt. 1.90020.0411.01 - Allgemeine Zuweisungen, Land - Schlüsselzuweisungen.

 

Die Nachveranschlagung der Besonderen Bewilligung wird für den 1. Nachtragshaushalt 2019 vorgesehen.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig