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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 219 D "Nördlich der Bürgermeister-Ackermann-Straße, östlich der Grenzstraße" (Satzungsbeschluss)   

 
 
Bau- und Konversionsausschuss
TOP: Ö 4
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:41 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/02880 Bebauungsplan (BP) Nr. 219 D
"Nördlich der Bürgermeister-Ackermann-Straße, östlich der Grenzstraße"
(Satzungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des BP Nr. 219 D „rdlich der Bürgermeister-Ackermann-Straße, östlich der Grenzstraße“ in der Zeit vom 01.10.2018 mit 02.11.2018 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 07.03.2019 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2. Der BP Nr. 219 D für den Bereich zwischen der Bürgermeister-Ackermann-Straße im Süden, der Reinöhlstraße und der Grenzstraße (einschließlich) im Westen, der Klein-gartenanlage „Hessenbachstraße“ (teilweise einschließlich) im Norden und der vorhandenen Wohnbebauung im Baugebiet „Am Alten Hessenbach“ sowie der Sport-anlage des TSV Pfersee im Osten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 07.03.2019, sowie den Anlagen F.4. bis F.12., jeweils in der Fassung vom Juni 2018, wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).

 

Die Begründung mit Umweltbericht (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E) und die Anlagen F.1. bis F.3. und die Anlage F.13, jeweils in der Fassung vom 07.03.2019, sowie die Anlagen F.14. vom 22.06.2018 und F.15. vom Juni 2018 werden als Bestandteile des BP Nr. 219 D ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2).

 

3. Der BP Nr. 219 D ändert mit seinem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereiches den seit dem 13.01.1967 rechtskräftigen BP Nr. 219 „Zwischen Hessenbach-, Bürgermeister-Ackermann-Straße, Grenzstraße und Bahnkörper“ und hebt diesen insoweit auf.

 

4. Die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zum BP Nr. 219 D vom 07.03.2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 3).

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des bis zum 12.05.2017 geltenden BauGB durchzuführen.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig