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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 289 A "Zwischen Christian-Dierig-Straße und Eberlestraße" (Satzungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)   

 
 
Bau- und Konversionsausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:41 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/02920 Bebauungsplan (BP) Nr. 289 A
"Zwischen Christian-Dierig-Straße und Eberlestraße"
(Satzungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1.      Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des BP Nr. 289 A "Zwischen Christian-Dierig-Straße und Eberlestraße" in der Zeit vom 12.11.2018 mit 14.12.2018 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 28.02.2019 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2.      Der BP Nr. 289 A „Zwischen Christian-Dierig-Straße und Eberlestraße“r den Bereich zwischen der Spicherer und Deutschenbaurstraße im Westen, der Christian-Dierig-Straße mit den direkt nördlich angrenzenden Flächen (jeweils einschließlich) im Norden, der Eberlestraße (einschließlich) im Osten und der Kirchbergstraße (ein-schließlich) sowie dem Christian-Dierig-Park im Süden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C) sowie der Anlage F.3., jeweils in der Fassung vom 28.02.2019, wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).

 

Die Begründung (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E) sowie die Anlagen F.1., F.2. und F.4., jeweils in der Fassung vom 28.02.2019 und die Anlage F.5. in der Fassung vom Februar 2018 werden als Bestandteile des BP Nr. 289 A ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2).

 

3.      Der BP Nr. 289 A ändert mit dem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereiches den seit 30.04.2004 rechtsverbindlichen BP Nr. 289 „Dierig-Gelände in Pfersee, westlich der Eberlestraße und östlich der Deutschenbaurstraße“ und hebt diesen insoweit auf.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des bis zum 12.05.2017 geltenden BauGB durchzuführen. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) der Stadt Augsburg ist gemäß § 13a BauGB im Wege der Berichtigung entsprechend anzupassen.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

11:2