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Auszug - Neufassung der Obdachlosengebührensatzung  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:35 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/02843 Neufassung der Obdachlosengebührensatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister
Federführend:Referat 3   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Dem beiliegenden Entwurf zur Neufassung der Obdachlosengebührensatzung wird zugestimmt (Anlage 3).

2. Der Fachbereich Wohnen und Unterbringung wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt.

 

3. § 5 Abs. 2 der Anlage 3 zur BSV/19/02843 (Satzung über die Erhebung von Gebühren für Obdachlosenwohngelegenheiten in Augsburg) lautet nun folgendermaßen:

 

r die Benutzung der Obdachlosenübergangswohnheime i.S.d. § 1 Abs. 2a beträgt die Gebühr je Person und Monat 300 Euro. Dies entspricht einem Tagessatz von 10 Euro.

 

Der weitere Wortlaut der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Obdachlosenwohngelegenheiten in Augsburg bleibt unverändert.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

52

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 9_Lebenslauf (15 KB)