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Beschluss
1. Die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen Kriegshaber Nr. 1 „Zentrum“ und Kriegshaber Nr. 2 „Markgrafenpark“ werden für abgeschlossen erklärt. 2. Die Satzungen zur Aufhebung der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete Kriegshaber Nr. 1 „Zentrum“ (siehe Anlage 1) und Kriegshaber Nr. 2 „Markgrafenpark“ (siehe Anlage 2) werden beschlossen. 3. Die Kosten- und Finanzierungsübersichten gemäß § 156a BauGB für die Sanierungsgebiete Kriegshaber Nr. 1 „Zentrum“ (Anlage 3) und Kriegshaber Nr. 2 „Markgrafenpark“ (Anlage 4) werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB durchzuführen, insbesondere die Aufhebungen bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis
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