Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Zur Neuordnung der Wege im Stadtwald werden folgende wegerechtliche Verfahren durchgeführt:
1. Die in der Aufstellung der Stadtbauverwaltung vom 06.02.2019 (Anlage 2) beschriebenen Wege werden gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) zu öffentlichen Straßen der angegebenen Straßenklasse und mit den aufgeführten Beschränkungen gewidmet (in beigefügtem Plan 1 (Anlage 3) grün eingetragene Wege).
2. a) Die in beiliegendem Plan 2 (Anlage 4) blau eingetragenen Straßenstrecken werden wegen Änderung der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG von jeweils einer Gemeindeverbindungsstraße zum Geh-, Rad- und Unterhaltsweg abgestuft (siehe Anlage 5 Liste II).
b) Die in beiliegendem Plan 2 (Anlage 4) rot eingetragene Straßenstrecke wird wegen Änderung der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG von einer Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße umgestuft (siehe Anlage 5 Liste II).
c) Die in beiliegendem Plan 2 (Anlage 4) gelb eingetragenen Wegestrecken werden wegen Änderung der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG vom Geh-/Radweg zum Geh-/ Rad- und Unterhaltsweg umgestuft (siehe Anlage 5 Liste II).
3. In den beiliegenden Plänen 3 a) und 3 b) (Anlagen 6 und 7) sind die Straßen und Wege farbig eingetragen, die innerhalb des als „erfasstes Gebiet“ definierten Bereiches verlaufen und künftig gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz gewidmet sind.
Im Übrigen werden alle gewidmeten Wege, einschließlich der Gemeindeverbindungsstraße Hugenottenweg, im Bereich südlich der künftigen Ortsstraße Hugenottenweg (siehe 2.b), soweit sie in dem in den beiliegenden Plänen 3 a) und 3 b) als „erfasstes Gebiet“ definierten Bereich verlaufen, gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen. Sie sind deshalb in den Plänen nicht farbig eingetragen. Hiervon betroffen sind im Einzelnen die in der Liste III.A (Anlage 8) aufgeführten Wege in vollem Umfang sowie die in der Liste III.B (Anlage 9) erfassten Wegeteilstrecken.
Die künftigen, unter 1. sowie 2.a) und 2.c) definierten, Geh-/ Rad- und Unterhaltswege werden außer Fußgängern und/ oder Radfahrern auch dem forstwirtschaftlichen Verkehr, sowie den Stadtwerken Augsburg und dem Tiefbauamt der Stadt Augsburg zur Aufgabenerfüllung freigegeben.
Soweit die künftigen Geh-/ Rad- und Unterhaltswege asphaltiert sind, sind sie im Zuge des Projekts Fahrradstadt in den kommenden Jahren zu ertüchtigen (Erneuerung des asphaltierten Oberbaues), damit nicht nur eine verkehrssichere, sondern auch eine dem Anspruch der Fahrradstadt gerecht werdende Benutzung für die Verkehrsteilnehmer möglich ist.
Die straßenrechtlich eingezogenen Wege werden als städtische Forststraßen bzw. Waldwege weiterhin Bestand haben und im Rahmen ihrer Eignung für Fußgänger und Radfahrer benutzbar bleiben.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||