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Beschluss
Die im beiliegenden Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellte Teilstrecke des öffentlichen Feldwegs „Feldweg vom Siebenbrunnenbach nördlich der Steinernen Furt zum Feldweg östlich der Mühlhauser Straße“ wird wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung eingezogen (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG).
Abstimmungsergebnis
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