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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 662 B "Westlich der Ammannstraße" (Satzungsbeschluss)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:35 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/02787 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 662 B
"Westlich der Ammannstraße"
(Satzungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des VBP Nr. 662 B „Westlich der Ammannstraße“ in der Zeit vom 15.10.2018 mit 16.11.2018 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 31.01.2019 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2. Der VBP Nr. 662 B für den Bereich zwischen der Ammannstraße (teilweise einschließlich) im Osten, der Bgm.-Wegele-Straße (teilweise einschließlich) im Süden, der Mühlhauser Straße / Bundesstraße B 2 (teilweise einschließlich) im Westen und den naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen auf Grundstück Fl.Nr. 1700/46, Gemarkung Lechhausen, im Norden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 31.01.2019, sowie der Anlage F.5. vom 09.08.2018, wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).

 

Die Begründung mit Umweltbericht (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E) und die Anlagen F.1., F.2., F.3. und F.4., jeweils in der Fassung vom 31.01.2019, sowie die Anlagen F.6. und F.7. vom Juli 2018, werden als Bestandteile des VBP Nr. 662 B ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2).

 

3. Der VBP Nr. 662 B ändert mit dem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereiches den seit dem 08.05.1998 rechtsverbindlichen BP Nr. 662 „rdlich der Bgm.-Wegele-Straße“ und hebt diesen insoweit auf.

 

4. Die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum VBP Nr. 662 B vom 31.01.2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 3).

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

50

Abstimmung:

einstimmig