Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Richtlinien zur Vergabe des Kunstförderpreises der Stadt Augsburg werden ergänzt um Details zur Sparte Schauspiel.
Unter § 2 Voraussetzung der Bewerbung wird unter Absatz (2) ergänzt:
Außerdem sollen die Bewerber bei Ablauf der Bewerbungsfrist für den Fachbereich Schauspiel das 17. Lebensjahr erreicht, das 24. Lebensjahr jedoch nicht vollendet haben.
Unter § 4 Zusammensetzung der Jury wird hinzugefügt:
6. Für den Bereich Schauspiel:
a) ein Hausregisseur des Staatstheaters Augsburg b) ein Vertreter der freien Theaterszene Augsburg c) ein Vertreter der städtischen oder der staatlichen Schauspielakademie aus München
2. Die Zusammensetzung der Jury im Ballett wird an die personelle Ausstattung des Staatstheaters angepasst:
a) der Ballettdirektor und/oder ein weiteres Mitglied der Ballettdirektion des Staatstheaters Augsburg b) ein Vertreter der Theaterfreunde/Ballett, z. Zt. Herr Payer c) ein Vertreter des Deutschen Berufsverbandes für Tanzpädagogik e. V.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||