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Auszug - Kulturamt Kunstförderpreis der Stadt Augsburg - Überarbeitung der Richtlinien (Berücksichtigung der Sparte Schauspiel)  

 
 
Kulturausschuss
TOP: Ö 3
Gremium: Kulturausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:34 - 15:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/02718 Kulturamt
Kunstförderpreis der Stadt Augsburg - Überarbeitung der Richtlinien (Berücksichtigung der Sparte Schauspiel)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Thomas Weitzel, berufsm. Stadtrat
Federführend:Kulturamt mit Bildungs- und Begegnungszentrum Zeughaus   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Richtlinien zur Vergabe des Kunstförderpreises der Stadt Augsburg werden ergänzt um Details zur Sparte Schauspiel.

 

 Unter § 2 Voraussetzung der Bewerbung wird unter Absatz (2) ergänzt:

 

Außerdem sollen die Bewerber bei Ablauf der Bewerbungsfrist für den Fachbereich Schauspiel das 17. Lebensjahr erreicht, das 24. Lebensjahr jedoch nicht vollendet haben.

 

 Unter § 4 Zusammensetzung der Jury wird hinzugefügt:

 

 6. r den Bereich Schauspiel:

 

 a) ein Hausregisseur des Staatstheaters Augsburg

 b) ein Vertreter der freien Theaterszene Augsburg

 c) ein Vertreter der städtischen oder der staatlichen Schauspielakademie aus München

 

2. Die Zusammensetzung der Jury im Ballett wird an die personelle Ausstattung des Staatstheaters angepasst:

 

 a) der Ballettdirektor und/oder ein weiteres Mitglied der Ballettdirektion des Staatstheaters Augsburg

 b) ein Vertreter der Theaterfreunde/Ballett, z. Zt. Herr Payer

 c) ein Vertreter des Deutschen Berufsverbandes für Tanzpädagogik e. V.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

10

Abstimmung:

einstimmig