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Beschluss Der Beschluss des Ausschusses für Organisation, Personal, Migration und Interkultur vom 17.10.2018 wird wie folgt ergänzt: - Die Anwendungsmöglichkeit des Art.60a Bayerisches Besoldungsgesetz (Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften) und der Arbeitgeberrichtlinie der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften, insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnik und von Ingenieurinnen und Ingenieuren wird für alle städtischen Dienststellen grundsätzlich eröffnet.
- Gemäß den gesetzlichen bzw. tariflichen Vorgaben ist die Gewährung des Zuschlages bzw. der Zulage restriktiv zu handhaben und auf den Einzelfall zu beschränken.
- Die Initiative, einen Zuschlag bzw. eine Zulage im Einzelfall vorzuschlagen, obliegt der jeweiligen Dienststelle. Die Genehmigung des Vorschlages erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch das Referat Oberbürgermeister, Direktorium 3.
- Die anfallenden Kosten tragen die jeweiligen Dienststellen innerhalb der budgetierten Personalausgaben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Gesamtpersonalrat eine gemeinsame Vorgehensweise über die tatsächliche Handhabung der in den Ziffern 1 bis 4 aufgeführten Regelungen zu finden.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 14 | Abstimmung: | einstimmig |
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