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Beschluss
Die Bauverwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung des stationsbasierten Carsharings in Bayern sowie des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG) Flächen im öffentlichen Straßenraum im Stadtgebiet zu bestimmen, die sie für die Ausweisung von Plätzen für stationsbasiertes Carsharing bzw. für die Ausweisung von Parkflächen für Carsharing für geeignet hält. Das flächendeckende Konzept wird dem Bauausschuss anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
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