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Beschlussempfehlung - Die in der Aufstellung der Stadtbauverwaltung vom 10.01.2019 (Anlage 2) beschriebene Verkehrsfläche wird gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) zu einer öffentlichen Straße der angegebenen Straßenklasse und mit den aufgeführten Beschränkungen gewidmet. Der zu widmende Wegverlauf wurde in beigefügtem Lageplan 1 mit Schraffur markiert.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Teileinziehung des Eigentümerweges „Eigentümerweg an der Bürgermeister-Aurnhammer-Straße“ im Bereich von der Bürger-meister-Aurnhammer-Straße bis auf Höhe der nach Norden verlängerten Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 39 Gem. Göggingen (in beiliegendem Lageplan 1 kariert gekenn-zeichnet) aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG einzuleiten. Die Widmung soll nachträglich wie folgt beschränkt werden: „gesperrt für Fahrzeuge aller Art, Anlieger frei“.
- Die Verwaltung wird beauftragt, wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung, das Verfahren zur Einziehung einer Teilstrecke des bisherigen Eigentümerweges „Eigentümer-weg an der Bürgermeister-Aurnhammer-Straße“ einzuleiten (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG). Der von der Einziehung betroffene Wegeverlauf ist in beiliegendem Lageplan 2 kariert gekennzeichnet.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 12 | Abstimmung: | einstimmig |
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