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Auszug - Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Wegerechtliche Verfahren im Bereich des Eigentümerweges "Eigentümerweg an der Bürgermeister-Aurnhammer-Straße"  

 
 
Bau- und Konversionsausschuss
TOP: Ö 11
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:11 - 18:02   (öffentlich ab 15:50) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/02673 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes;
Wegerechtliche Verfahren im Bereich des Eigentümerweges "Eigentümerweg an der Bürgermeister-Aurnhammer-Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Mobilitäts- und Tiefbauamt Beteiligt:Referat 6
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

  1. Die in der Aufstellung der Stadtbauverwaltung vom 10.01.2019 (Anlage 2) beschriebene Verkehrsfläche wird gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) zu einer öffentlichen Straße der angegebenen Straßenklasse und mit den aufgeführten Beschränkungen gewidmet. Der zu widmende Wegverlauf wurde in beigefügtem Lageplan 1 mit Schraffur markiert.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Teileinziehung des Eigentümerweges „Eigentümerweg an der Bürgermeister-Aurnhammer-Straße“ im Bereich von der Bürger-meister-Aurnhammer-Straße bis auf Höhe der nach Norden verlängerten Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 39 Gem. Göggingen (in beiliegendem Lageplan 1 kariert gekenn-zeichnet) aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG einzuleiten. Die Widmung soll nachträglich wie folgt beschränkt werden: „gesperrt für Fahrzeuge aller Art, Anlieger frei“.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung, das Verfahren zur Einziehung einer Teilstrecke des bisherigen Eigentümerweges „Eigentümer-weg an der Bürgermeister-Aurnhammer-Straße“ einzuleiten (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG). Der von der Einziehung betroffene Wegeverlauf ist in beiliegendem Lageplan 2 kariert gekennzeichnet.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig